Berliner Testament

Behindertentestament

BehindertentestamentEltern mit einem behinderten Kind sorgen sich in der Regel ganz besonders um die Zukunft ihres Nachwuchses, denn naturgemäß versterben sie üblicherweise vor dem Kind und können dieses irgendwann nicht mehr versorgen. Insbesondere wenn eine Behinderung vorliegt, die es dem Nachwuchs unmöglich macht, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, gilt es daher, frühzeitig vorzusorgen. Ein Behindertentestament kann einen wichtigen Beitrag zur Absicherung des behinderten Kindes leisten und so zur Beruhigung der Eltern beitragen.

Dass sich Eltern Sorgen um ihre Kinder machen, ist grundsätzlich vollkommen normal. Mit den Jahren werden diese aber immer selbständiger und bedürfen als Erwachsene nicht mehr der ständigen Fürsorge durch Mutter und Vater. Bei Kindern mit Behinderung kann sich dies jedoch anders verhalten, da diese mitunter ein Leben lang auf Hilfe angewiesen sind. Aus diesem Grund ist es betroffenen Eltern ein besonderes Anliegen, adäquate Maßnahmen zur Vorsorge zu ergreifen. Oftmals besteht dann der Wunsch, das behinderte Kind zumindest finanziell bestmöglich abzusichern, damit dieses auch nach dem Tod der Eltern eine optimale Betreuung und Pflege erhält.

Besonderheiten eines Behindertentestaments

In Anbetracht der Tatsache, dass die Erbschaft dem Sozialhilfeträger zufällt, sofern das behinderte Kind Sozialleistungen bezieht, erweist es sich für Eltern auf den ersten Blick als überaus schwierig, ihrem Kind mit Behinderung Vermögen zu hinterlassen. Der Nachlass soll dem Erben, also dem behinderten Kind, zugutekommen und dessen Zukunft sichern. Im Erbfall kann es allerdings dazu kommen, dass die Sozialleistungen aufgrund des Vermögens eingestellt werden, oder der Sozialhilfeträger Ansprüche bezüglich des Erbes geltend macht. All dies ist nicht im Sinne der Eltern, die aus diesem Grund ein Behindertentestament errichten sollten.

Behindertentestament Vorerbe

Das spezielle Behindertentestament ist auf derartige Situationen zugeschnitten und greift auf die sogenannte Vorerbschaft zurück, die sich als adäquate Lösung für die Problematik erweist. Das behinderte Kind wird im Zuge dessen lediglich Vorerbe und kann demnach nicht frei auf den Nachlass zugreifen. Das Vermögen muss im Rahmen der Vorerbschaft für die Nacherben, bei denen es sich beispielsweise um die Geschwister des behinderten Kindes handeln kann, erhalten bleiben. Folglich kann die Erbschaft auch nicht dem Sozialhilfeträger zufallen oder als Vermögen des Vorerben angerechnet werden, schließlich ist der Nacherbe der eigentliche Erbe.

Als besonders sinnvoll erweist sich die Kombination einer Vorerbschaft mit einer Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker ist für die ordnungsgemäße Umsetzung des Behindertentestaments verantwortlich und kann dem behinderten Kind immer die Erträge des Nachlasses zukommen lassen, die ihm zustehen und den im Sozialgesetzbuch festgelegten Schonbetrag nicht überschreiten.

Behindertentestament Pflichtteil

Künftige Erblasser stoßen hinsichtlich des Erbrechts mitunter recht schnell an ihre Grenzen und benötigen fachlichen Rat, um ein klassisches Testament zu errichten. Geht es um ein gemeinschaftliches Testament in Form eines Berliner Testaments, gestaltet sich die Situation noch komplizierter. Soll die gemeinschaftliche Verfügung von Todes wegen dann auch noch als Behindertentestament gestaltet werden, ist es unbedingt ratsam, eine professionelle Rechtsberatung zu nutzen. Der Notar oder Rechtsanwalt kennt die Besonderheiten beim Vererben an behinderte Personen und kann seine Mandanten diesbezüglich aufklären, so dass das behinderte Kind bestmöglich abgesichert ist.