Nachlass – Was ist das eigentlich?
Im Zusammenhang mit dem Erbrecht fällt der Begriff Nachlass immer wieder und erweist sich als zentraler Punkt in allen Bestrebungen, für den Fall der Fälle vorzusorgen. Juristischen Laien ist allerdings oftmals überhaupt nicht klar, was sich hinter diesem Ausdruck im Detail verbirgt. Nicht selten führt dies zu Missverständnissen, die für die Erben zum Teil gravierende Konsequenzen haben können. Wer glaubt, der Nachlass bestünde ausschließlich aus dem aktiven Vermögen des verstorbenen Erblassers, muss sich auf ein böses Erwachen gefasst machen, denn auch passive Vermögenswerte sind Teil des Nachlasses. In der Praxis bedeutet dies, dass der Nachlass ebenfalls Schulden beinhalten kann.
Inhaltsverzeichnis
Der Nachlass und die Gesamtrechtsnachfolge der Erben
Ausschlaggebend für jede Erbschaft ist die in § 1922 BGB juristisch definierte Gesamtrechtsnachfolge. Diese legt fest, dass nach dem Tod eines Menschen dessen gesamtes Vermögen Eigentum der Erben wird. Die Erbschaft wird hierbei zunächst als Ganzes auf alle Erben übertragen, die auf diese Art und Weise eine Erbengemeinschaft bilden. Welche Personen Mitglieder der Erbengemeinschaft werden, ergibt sich aus dem Testament zB ein Berliner Testament des verstorbenen Erblassers oder in Ermangelung einer rechtskräftigen Verfügung von Todes wegen aus der in §§ 1924 ff. BGB geregelten gesetzlichen Erbfolge.
Im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge wird das Vermögen des Verstorbenen als Ganzes betrachtet, so dass der Nachlass aus dem kompletten aktiven und passiven Vermögen des Erblassers besteht. Ein realistischer Blick auf die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen ist im Erbfall daher unerlässlich und kann die Erben vor mitunter dramatischen Situationen bewahren.
Die Gefahr eines verschuldeten Nachlasses
Eine Erbschaft wird oftmals mit einem gewissen Reichtum gleichgesetzt und somit als finanzieller Gewinn betrachtet. Juristische Laien, die sich ausführlich mit der Thematik beschäftigen, erkennen jedoch rasch, dass dem nicht immer so ist. Selbstverständlich kommt es häufig vor, dass eine Erbschaft das eigene Vermögen deutlich steigert. Gleichzeitig besteht aber auch die Gefahr eines verschuldeten Nachlasses, so dass man vorrangig Verbindlichkeiten erbt. In einem solchen Fall gilt es, zumindest das private Eigenvermögen zu schützen.
Eine Erbausschlagung erscheint naheliegend und schützt Erben zuverlässig vor Nachlassschulden. Gleichzeitig verspielt man aber jegliche Ansprüche. Im Rahmen eines Nachlassinsolvenzverfahrens erfolgt zunächst eine Abwicklung des Nachlassvermögens. Für den Fall, dass der Nachlass nicht überschuldet war, bleibt noch Vermögen übrig, das selbstverständlich den Erben zusteht. Im Falle einer Überschuldung hat man nichts zu befürchten, weil durch die Nachlassinsolvenz das private Eigenvermögen der Erben nicht zur Tilgung der Verbindlichkeiten herangezogen wird. Das Thema Nachlass erweist sich somit mitunter als recht komplex, denn hierbei handelt es sich um mehr als das Hab und Gut des verstorbenen Erblassers.
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