Gemeinschaftliches Testament
Die gegenseitige Einsetzung gemäß § 2269 BGB bildet die Basis für das gemeinschaftliche Testament und gibt eingetragenen Lebenspartnern sowie Ehegatten die Möglichkeit, eine gemeinsame Verfügung von Todes wegen zu errichten, in der sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Diese Option trägt der Tatsache Rechnung, dass durch eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft ein gemeinsamer Güterstand entsteht. Im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testaments können die beiden Partner dann zusammen über den Nachlass verfügen, ohne jeweils ein eigenes, einzelnes Testament verfassen zu müssen.
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Eigenschaften eines gemeinschaftlichen Testaments
Ein gemeinschaftliches Testament ist allerdings nicht nur als Arbeitserleichterung zu sehen, sondern zeichnet sich durch einige besondere Eigenschaften aus, die sich Eheleute und eingetragene Lebenspartner zunutze machen können, indem sie ein Berliner Testament errichten. Die beiden Partner können ihrem tiefen Zusammengehörigkeitsgefühl auch mit einem gemeinschaftlichen Testament Ausdruck verleihen und zusammen für den gemeinsamen Nachlass vorsorgen. Die Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner können sich so gegenseitig als Alleinerben einsetzen und zu Lebzeiten frühzeitig dafür sorgen, dass der längerlebende Partner das komplette Erbe erhält. Wenn es darum geht, den geliebten Partner bestmöglich abzusichern und davor zu bewahren, im Erbfall auch noch den teilweisen Verlust des Eigentums verkraften zu müssen, kann sich ein gemeinschaftliches Testament folglich bewähren.
Künftige Erblasser müssen bei der Erstellung eines Berliner Testaments aber einige Dinge berücksichtigen. So muss man bedenken, dass es sich hierbei um eine wechselbezügliche Verfügung handelt. In der Praxis bedeutet dies, dass sich ein gemeinschaftliches Testament nur durch beide Testatoren widerrufen lässt. Nach dem Tod eines Partners besteht hierzu folglich keine Möglichkeit mehr, so dass der Längerlebende an die Verfügungen des gemeinschaftlichen Testaments gebunden ist. Es besteht allerdings die Option, eine Klausel einzubauen, die Regelungen hinsichtlich einer neuen Ehe des Überlebenden beinhaltet.
Gemeinschaftliches Testament Muster
Die zentrale Eigenschaft eines gemeinschaftlichen Testaments ist die Tatsache, dass sich die beiden Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner jeweils als Alleinerben einsetzen. Im Zuge dessen kommt es zu einer testamentarischen Enterbung der Kinder, was in den meisten Fällen nicht beabsichtigt ist. Da den Abkömmlingen ihr Erbe keineswegs vorenthalten werden, der Nachlass zunächst aber an den längerlebenden Partner gehen soll, ist es empfehlenswert, die Kinder als Schlusserben zu berücksichtigen, so dass diese nach dem Tod des Längerlebenden ihre Erbschaft erhalten. Dies muss ein Kind allerdings nicht unbedingt davon abhalten, seinen Pflichtteilsanspruch durchzusetzen. Pflichtteilsberechtigte Personen können auch im Falle eines Berliner Testaments die Erfüllung ihrer Ansprüche verlangen, wodurch der überlebende Partner mitunter Schwierigkeiten bekommt. So muss er den Nachlass teilweise hergeben oder Vermögen veräußern, um dem nachzukommen.
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die sich dazu entschließen, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten, müssen folglich einige Dinge bedenken. Wie lässt sich ein Berliner Testament am besten verfassen? Was geschieht, wenn eines der Kinder seinen Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des ersten Partners geltend macht? Welche Konsequenzen hat eine neue Heirat für den Längerlebenden? Diese und viele weitere Fragen beschäftigen künftige Erblasser. Muster, Vorlagen und entsprechende Fachliteratur können diesbezüglich eine echte Hilfe sein und künftige Erblasser dabei unterstützen, ein grundlegendes Wissen in Sachen Erbrecht aufzubauen. Zugleich ist es mitunter ratsam, einen Notar aufzusuchen oder bei einem Rechtsanwalt eine umfassende Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.