Berliner Testament

Ehegattentestament

EhegattentestamentDie Ehe ist seit Jahrhunderten eine feste Institution der Gesellschaft und nach wie vor für viele Menschen die Krönung ihrer Partnerschaft. Wenn sich Mann und Frau das Ja-Wort geben, wird ihrem Zusammengehörigkeitsgefühl auch juristisch Rechnung getragen. So ist es dann nicht nur offiziell, dass diese beiden Menschen füreinander da sein wollen, denn gleichzeitig erwerben die Eheleute gewisse Rechte und Pflichten. Zu der ohnehin vorhandenen emotionalen Bindung kommt auf diese Art und Weise auch eine rechtliche Verbindung zwischen den beiden Ehegatten zustande, die durch die Heirat einen gemeinsamen Güterstand gegründet haben. Zusätzlich hat eine Eheschließung ebenfalls Einfluss auf das Erbrecht. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt den überlebenden Ehegatten, während das deutsche Erbrecht zudem die Möglichkeit bereithält, ein Ehegattentestament zu errichten.

Das Ehegattentestament in der Praxis

Gemäß § 1937 BGB gewährt das deutsche Erbrecht jedem testierfähigen Menschen die Testierfreiheit, so dass dieser eine gewillkürte Erbfolge im Rahmen einer entsprechenden Verfügung definieren kann. Die juristisch manifestierte Testierfreiheit bezieht sich jedoch nicht nur auf klassische Einzeltestamente, sondern kann ebenfalls für gemeinschaftliche Verfügungen von Todes wegen in Anspruch genommen werden. Diesbezüglich gilt es allerdings zu beachten, dass der deutsche Gesetzgeber ausschließlich Eheleuten (§ 2265 BGB) und eingetragenen Lebenspartnern (§ 10 LPartG) das Recht zugesteht, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten.

Ehegattentestament Berliner Testament

Der Tod des geliebten Partners ist eine Sache, an die die meisten Menschen wohl lieber nicht denken möchten. Trotz der ohne Frage bestehenden Hemmschwelle sollte man sich überwinden und als Ehepaar über die Errichtung eines Ehegattentestaments nachdenken. Hierdurch kann man gemeinsam für den Fall der Fälle vorsorgen und sich gegenseitig als Alleinerbe einsetzen. Wenn der geliebte Ehepartner nach dem eigenen Tod den gesamten Nachlass erben soll, ist ein Berliner Testament beziehungsweise ein Ehegattentestament die richtige Wahl. Das im deutschen Erbrecht festgelegte Pflichtteilsrecht lässt sich aber auch mit einem Ehegattentestament nicht umgehen, weshalb Ehepaare beim Verfassen eines Ehegattentestaments auch an ihre Kinder denken sollten. So können diese trotz Ehegattentestament ihrer Eltern nach dem Tod eines Elternteils Ansprüche geltend machen und ihren Pflichtteil verlangen. Dies hat zur Folge, dass entgegen der letztwilligen Verfügung nicht der gesamte Nachlass an den Längerlebenden geht, sondern dieser einen Teil des Erbes an die Kinder oder andere Pflichtteilsberechtigte abtreten muss.

Gemeinschaftliches Ehegattentestament

Das Ehegattentestament ist demnach eine gute Möglichkeit für Eheleute, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen. Gleichzeitig sollte man sich aber ausführlich mit dem Erbrecht befassen, das Pflichtteilsrecht nicht außer Acht lassen und gegebenenfalls einen kompetenten Juristen aufsuchen.