Berliner Testament

Berliner Testament Formular

Berliner Testament FormularFormulare werden oftmals als lästige Nebenerscheinung der allgemeinen Bürokratie empfunden und mit unangenehmen Dingen, wie zum Beispiel der Steuererklärung, verbunden. Geht es allerdings darum, sich um Lebzeiten um das eigene Erbe zu kümmern und den Nachlass zu regeln, begeben sich viele Menschen auf die Suche nach einem Formular. Dies gilt nicht nur für Einzeltestamente, sondern auch für das Berliner Testament. Ein Formular kann sich in diesem Zusammenhang als äußerst hilfreich erweisen, denn die meisten künftigen Erblasser sind juristische Laien und benötigen daher eine gewisse Unterstützung bei der Errichtung ihrer Verfügung von Todes wegen.

Für viele Ehegatten und eingetragene Lebenspartner liegt es nahe, auf ein Muster, einen Vordruck oder ein Formular zu setzen, um anhand dieser Vorlage ein Berliner Testament zu errichten. Grundsätzlich spricht auch nichts gegen diese Vorgehensweise, solange sich die Erblasser bewusst machen, dass ihr Fall ein gewisses Maß an Individualität erfordert und ein Vordruck daher nicht eins-zu-eins übernommen werden kann.

Formular für das Berliner Testament individualisieren

Im Alltag muss man immer wieder Formulare ausfüllen, um einen Antrag beim Amt zu stellen oder die Steuerklärung beim Finanzamt einzureichen. Der Gedanke, dass eine ähnliche Vorgehensweise auch bei der letztwilligen Verfügung möglich ist und man sich lediglich auf die Suche nach einem Formular für das Berliner Testament begeben muss, erscheint zunächst verlockend, entspricht allerdings nicht der Realität. Im Internet stehen zwar zum Beispiel zahlreiche Formulare für Berliner Testamente zum Download bereit, doch ganz so einfach ist die Verwendung eines Formulars im Zusammenhang mit dem Erbrecht nicht. Geht es beispielsweise um ein Berliner Testament, reicht es in keinster Weise aus, ein vorgefertigtes Formular auszufüllen. Dies widerspricht ohnehin den Formvorschriften für ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament, denn aus § 2267 BGB geht eindeutig hervor, dass dieses von einem Partner komplett handschriftlich zu verfassen ist. Die Unterschriften der beiden Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner komplettieren das Berliner Testament schließlich.

Nicht nur die Tatsache, dass ein Formular für ein Berliner Testament nicht mit den gesetzlichen Bedingungen des Erbrechts vereinbar ist, sorgt dafür, dass künftige Erblasser nicht nur einen solchen Vordruck ausfüllen, sondern ein eigenes Testament errichten sollten. Da jeder Fall absolut einzigartig und Ehepaare und eingetragene Lebenspartner persönliche Pläne mit ihrem Nachlass haben, sollte man stets ein hierauf abgestimmtes Berliner Testament verfassen. Ein Formular kann nicht auf sämtliche Einzelheiten und Optionen eingehen, weshalb es als Muster beziehungsweise Orientierung zu betrachten ist.

Wer nichtsdestotrotz ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament errichten möchte, kann durchaus ein Berliner Testament Formular zurate ziehen, sollte jedoch bedenken, dass es mit Sicherheit nicht ausreicht, dieses lediglich mit den persönlichen Daten, wie zum Beispiel Name und Geburtsdatum, zu versehen. Stattdessen kann man sich an einem Formular orientieren und dieses individualisieren, um ein eigenes Berliner Testament zu verfassen. Speziell den Pflichtteil der Kinder betreffend kann eine Vorlage eine große Unterstützung sein.