Berliner Testament

Berliner Testament Vordruck

Berliner Testament VordruckIn Anbetracht der großen Wichtigkeit einer Verfügung von Todes wegen und auch aufgrund der Tatsache, dass der Tod oftmals als Tabuthema gilt, erweist es sich für juristische Laien mitunter als schwierig, ein Testament zu verfassen. Handelt es sich hierbei um keine klassische letztwillige Verfügung, sondern um ein gemeinschaftliches Testament in Form eines Berliner Testaments erscheint die gesamte Angelegenheit noch komplizierter, schließlich gilt es, den letzten Willen von zwei Menschen in einem Dokument festzuhalten. Folglich ist es nicht verwunderlich, dass viele Ehepaare und eingetragene Lebenspartner nach einem geeigneten Vordruck für das Berliner Testament suchen.

Vordruck als Orientierungshilfe für das eigene Berliner Testament

In § 2267 BGB geht das deutsche Erbrecht detailliert auf das gemeinschaftliche eigenhändige Testament ein und schafft so die juristische Basis für die eigenständige Errichtung eines Berliner Testaments durch die beiden Erblasser. Folglich muss man keinen Notar oder Rechtsanwalt aufsuchen, um eine solche Verfügung von Todes wegen rechtswirksam zu verfassen. Es ist vollkommen ausreichend, wenn ein Partner den gemeinsamen letzten Willen handschriftlich festhält und die beiden eingetragenen Lebenspartner beziehungsweise Ehegatten das Testament abschließend unterschreiben. Den bestehenden Formvorschriften für ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament wird so Genüge getan.

Ganz ohne den Beistand eines erfahrenen Juristen und dessen Rechtsberatung stoßen künftige Erblasser allerdings oftmals an ihre Grenzen. Ein Vordruck für das Berliner Testament kann diesbezüglich eine enorme Hilfe sein und beantwortet häufig einige offene Fragen. Anhand des Musters können sich Eheleute und eingetragene Lebenspartner mit den Details eines gemeinschaftlichen Testaments vertraut machen und in Erfahrung bringen, wie ein Berliner Testament zu verfassen ist. Die Ehegatten können als künftige Erblasser so schon zu Lebzeiten den Längerlebenden absichern und gleichzeitig festlegen, was die Kinder als Schlusserben erben sollen. In diesem Zusammenhang erweist sich auch der Pflichtteil der Kinder als wichtiges Thema, das im Berliner Testament unbedingt behandelt werden sollte. Wie dies konkret aussehen kann, lässt sich beispielsweise anhand eines Vordrucks für das Berliner Testament nachvollziehen.

Eheleute und eingetragene Lebenspartner, die ihren Nachlass zu Lebzeiten regeln möchten, müssen in Sachen Berliner Testament zahlreiche Aspekte berücksichtigen und sollten aus diesem Grund zunächst das Erbrecht genau studieren. Außerdem sollte man exakt definieren, was nach dem Tod des Erstversterbenden oder für den Fall, dass ein Kind auf seinen Pflichtteil besteht und die diesbezüglichen Ansprüche geltend macht, geschehen soll. Ein Vordruck kann in diesem Zusammenhang zwar eine wichtige Orientierungshilfe sein, sollte jedoch nicht als Maß aller Dinge betrachtet werden. Jede Ehe beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerschaft und auch jeder Erbfall ist vollkommen individuell, so dass jeder Fall natürlich auch ein individuelles Berliner Testament erfordert.

Eingetragene Lebenspartner und Eheleute, die sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen möchten, sondern den Nachlass zu Lebzeiten regeln wollen, können durchaus einen Vordruck oder ein Muster zur Hand nehmen, sollten aber stets daran denken, dass ihr Berliner Testament auf sie zugeschnitten sein sollte. Diejenigen, die alleine an der Errichtung eines gemeinschaftlichen eigenhändigen Testaments scheitern, sollten einen erfahrenen Notar aufsuchen und so ihr Erbe regeln, indem sie ein Berliner Testament in öffentlicher Form verfassen.